Immobilien

Der Erwerb oder die Veräußerung von Immobilien repräsentiert für viele Menschen das bedeutendste und finanziell umfangreichste Geschäft ihres Lebens. Häufig erfordert dies den Einsatz großer Teile des angesparten Vermögens und die Aufnahme von Krediten zur Finanzierung. Um sicherzustellen, dass sowohl Käufer als auch Verkäufer bei einem derart entscheidenden Prozess fachkundig begleitet werden und eine rechtlich korrekte Gestaltung sowie Durchführung des Vertrages erfolgt, schreibt das Gesetz die Beteiligung eines Notars vor.

In unserer Funktion ist es unsere Verantwortung, als unparteiischer und unabhängiger Berater, die Interessen aller Parteien zu berücksichtigen und für gerechte sowie ausgeglichene Regelungen zu sorgen. Besonders wichtig ist uns dabei, dass keine Partei ungesicherte Vorleistungen erbringt, d.h. der Käufer bezahlt den Kaufpreis nur, wenn sein Eigentumserwerb (frei von Belastungen) garantiert ist, und der Verkäufer überträgt sein Eigentum nicht, ohne den Kaufpreis erhalten zu haben. Nach der notariellen Beurkundung sorgen wir für eine schnelle und sichere Durchführung des Vertrages bis hin zur Umschreibung des Eigentums.

Wir stehen Ihnen aber nicht nur beim Verkauf, sondern bei allen rechtlichen Angelegenheiten rund um Immobilien gerne zur Verfügung.

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Notar Dr. Schmidt

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Bestellung einer Grundschuld oder Hypotheken

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