Beglaubigung

In der Rechtspraxis ist die Verwendung vieler Dokumente an ihre notarielle Beglaubigung gebunden. Diese Beglaubigungen dienen dazu, die Authentizität eines Dokuments (bei der Abschriftsbeglaubigung) oder die Echtheit einer Unterschrift (bei der Unterschriftsbeglaubigung) zu bestätigen. Als Notar bestätige ich in solchen Fällen entweder, dass eine Abschrift mit ihrem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument international verwendet werden soll, ist eine zusätzliche Formalität in Form einer Apostille oder Legalisation erforderlich. Auch hierbei unterstützen wir Sie gerne und initiieren das notwendige Verfahren.

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Dr. Gabriel Ludwig Schmidt

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